Ablehnungsbescheid Beiblattes Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke Ausstellung
D16000349• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen, benötigen ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke enthält ein bundeseinheitliches Hologramm. Auf die Wertmarke werden eingetragen das Jahr und der Monat, von dem an die Wertmarke gültig ist, sowie das Jahr und der Monat, in dem ihre Gültigkeit abläuft. Das Beiblatt mit der Wertmarke wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Handlungsgrundlage
- § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 2 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung (99015013012000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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