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Ablehnungsbescheid Beiblattes Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke Ausstellung

D16000349 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung in Anspruch nehmen wollen, benötigen ein Beiblatt, das mit einer Wertmarke versehen ist. Die Wertmarke enthält ein bundeseinheitliches Hologramm. Auf die Wertmarke werden eingetragen das Jahr und der Monat, von dem an die Wertmarke gültig ist, sowie das Jahr und der Monat, in dem ihre Gültigkeit abläuft. Das Beiblatt mit der Wertmarke wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Handlungsgrundlage


  • § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 2 Thüringer Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung (99015013012000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden