Anzeige nach Trinkwasserverordnung Entgegennahme
D16000351• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Inhaber von Wasserversorgungsanlagen müssen gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt verschiedenen Anzeigepflichten nachkommen. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Anforderungen an die angezeigte Wasserversorgungsanlage.
Handlungsgrundlage
- §§ 13 und 18 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Zuletzt geändert: 22.09.2021), Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (Zuletzt geändert: 01.07.2014)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung Entgegennahme (99129045261000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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