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Ablehnungsbescheid Belehrung nach Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

D16000354 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Daher sind Bürgerinnen und Bürger, die bei ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. In der Belehrung erfahren sie, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert, Symptome erkannt und wann bei Infektionskrankheiten Tätigkeiten ausgesetzt werden sollen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG); §§ 12,14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung (99003002022000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden