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Antrag Genehmigung Ausbettung/Umbettung Urnen Erteilung

D16000355 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Berechtigte die Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen sie dafür eine Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf vor Ablauf der Ruhezeit nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 und Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) (zuletzt geändet: 06.06.2018)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausbettung/Umbettung von Urnen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung zur Ausbettung/Umbettung von Urnen Erteilung (99101018001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden