Antrag Genehmigung Ausbettung/Umbettung Urnen Erteilung
D16000355• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Berechtigte die Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen sie dafür eine Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf vor Ablauf der Ruhezeit nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt.
Handlungsgrundlage
- §§ 12, 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 2 und Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) (zuletzt geändet: 06.06.2018)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung zur Ausbettung/Umbettung von Urnen Erteilung (99101018001000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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