Ablehnungsbescheid Genehmigung Ausbettung/Umbettung Urnen Erteilung
D16000359• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Berechtigte die Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen sie dafür eine Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf vor Ablauf der Ruhezeit nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt.
Handlungsgrundlage
- §§ 41 und 43 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vom 01.07.2014
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden