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Ablehnungsbescheid Genehmigung Ausbettung/Umbettung Urnen Erteilung

D16000359 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Berechtigte die Urne eines Verstorbenen umbetten lassen wollen, benötigen sie dafür eine Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf vor Ablauf der Ruhezeit nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 41 und 43 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) vom 01.07.2014

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden