Ablehnungsbescheid Genehmigung zur Ausgrabung Leichen Erteilung
D16000373• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Das Ausgraben einer Leiche benötigt eine Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 31 bis 33 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) (zuletzt geändert: 06.06.2018), §§ 12 und 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018)
Formularangaben
Ablehnungsbescheid (Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen inkl. Nachweise)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen Erteilung (99101017001000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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