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Ablehnungsbescheid Genehmigung zur Ausgrabung Leichen Erteilung

D16000373 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Das Ausgraben einer Leiche benötigt eine Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 31 bis 33 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) (zuletzt geändert: 06.06.2018), §§ 12 und 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen inkl. Nachweise)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen Erteilung (99101017001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden