Genehmigungsbescheid Genehmigung zur Ausgrabung Leichen Erteilung
D16000374• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Das Ausgraben einer Leiche benötigt eine Genehmigung des Friedhofsträgers. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund die Störung der Totenruhe rechtfertigt. Die für den Ort zuständige Gesundheitsbehörde muss für die Ausgrabung einer Leiche ihre Zustimmung erteilen. In den ersten sechs Monaten nach der Beisetzung darf eine Leiche nur mit richterlicher Anordnung ausgegraben werden.
Handlungsgrundlage
- keine Angaben
Formularangaben
Genehmigungsbescheid (Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung zur Ausgrabung von Leichen Erteilung (99101017001000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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