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Mitteilung erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

D16000385 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Mitteilung über die erstmaligen Beschäftigung von Personen in Heimarbeit ist erforderlich, wenn Heimarbeiter beschäftigt werden. Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet und die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem auftraggebenden Gewerbetreibenden unmittelbar oder mittelbar überlässt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), § 3 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO), (zuletzt geändert: 18.12.2018), § 7 Heimarbeitsgesetz (HAG) (zuletzt geändert: 16.09.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Mitteilung über erstmalige Beschäftigung in Heimarbeit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme (99006047261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden