Mitteilungsbestätigung erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme
D16000388• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Mitteilung über die erstmaligen Beschäftigung von Personen in Heimarbeit ist erforderlich, wenn Heimarbeiter beschäftigt werden. Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet und die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem auftraggebenden Gewerbetreibenden unmittelbar oder mittelbar überlässt.
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), § 3 Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO), (zuletzt geändert: 18.12.2018), § 7 Heimarbeitsgesetz (HAG) (zuletzt geändert: 16.09.2022)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme (99006047261000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden