Ablehnungsbescheid Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen Betriebsbereiche Anzeige
D16000416• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Betreiber hat der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs, oder vor einer störfallrelevanten Änderung nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dies anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ein Ablehnungsbescheid erstellt.
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 1 Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) (Zuletzt geändert: 19.06.2020); § 23a Abs. 1 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Zuletzt geändert: 19.10.2022); §§ 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (Zuletzt geändert: 10.05.2018)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen Anzeige (99063031169000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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