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Ablehnungsbescheid Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen Betriebsbereiche Anzeige

D16000416 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Betreiber hat der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs, oder vor einer störfallrelevanten Änderung nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dies anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird ein Ablehnungsbescheid erstellt.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Abs. 1 Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) (Zuletzt geändert: 19.06.2020); § 23a Abs. 1 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Zuletzt geändert: 19.10.2022); §§ 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (Zuletzt geändert: 10.05.2018)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen Anzeige (99063031169000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden