Ablehnungsbescheid Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen Betriebsbereiche Anzeige
D16000418• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Betreiber hat der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs, oder vor einer störfallrelevanten Änderung nach § 3 Absatz 5b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dies anzuzeigen. Die Anzeigebestätigung bestätigt den Empfang und die Registrierung der Anzeige.
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 1 Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) (Zuletzt geändert: 19.06.2020); § 23a Abs. 1 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Zuletzt geändert: 19.10.2022); §§ 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (Zuletzt geändert: 25.06.2021)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen Anzeige (99063031169000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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