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Überführungserlaubnis Überführungserlaubnis Erteilung

D16000424 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine Leiche ist innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 15, 16 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) (zuletzt geändert: 06.06.2018), §§ 12, 14, 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz ThürVwVfG (zuletzt geändert: 01.12.2014)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Positivbescheid

Hilfetext

Keine Angabe

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Überführungserlaubnis Erteilung (99101005001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden