Überführungserlaubnis Überführungserlaubnis Erteilung
D16000424• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine Leiche ist innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle zu überführen. Auf Antrag kann diese Frist verlängert werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 15, 16 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) (zuletzt geändert: 06.06.2018), §§ 12, 14, 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz ThürVwVfG (zuletzt geändert: 01.12.2014)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Überführungserlaubnis Erteilung (99101005001000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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