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Antrag Totenschein Ausstellung

D16000444 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn eine Person verstirbt, hat der zuständige Arzt den Totenschein unverzüglich auszufüllen und an das zuständige Amt zu senden.

Handlungsgrundlage


  • Anlagen 1 und 2 des Gemeinsamen Runderlasses des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit und des Thüringer Innenministeriums zur Verwendung, Auskunftserteilung und Aufbewahrung von Totenscheinen (Stand: 14.06.1994)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung eines Totenscheins

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Todesbescheinigung Ausstellung (99101007012000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden