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Anerkennungsbescheid Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung

D16000446 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer einen Schulabschluss im Ausland erworben hat, kann diesen anerkennen lassen. Bei der Anerkennung wird Ihr Schulabschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.12.2014), §§ 62, 67, 68 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 18.09.2020), Gliederungspunkt 4.1.2, 5.2 Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993 Ld.F. vom 02.06.2006), Inhaltspunkt 1 Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 i.d.F. vom 21.09.2006)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung (99088038016000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden