Anerkennungsbescheid Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung
D16000446• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wer einen Schulabschluss im Ausland erworben hat, kann diesen anerkennen lassen. Bei der Anerkennung wird Ihr Schulabschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt.
Handlungsgrundlage
- §§ 12, 14 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.12.2014), §§ 62, 67, 68 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 18.09.2020), Gliederungspunkt 4.1.2, 5.2 Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993 Ld.F. vom 02.06.2006), Inhaltspunkt 1 Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellprüfung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 i.d.F. vom 21.09.2006)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung (99088038016000).
Stichwörter
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