Ablehnungsbescheid Benutzung Gewässer Bewilligung
D16000466• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung durch die zuständige Behörde. Eine Bewilligung gewährt das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen.
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), §§ 8, 11, 12, 13 und 14 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) (zuletzt geändert: 04.01.2023), §§ 15 und 61 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) (zuletzt geändert: 11.06.2020), § 1 Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) (zuletzt geändert: 05.05.2020)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers Bewilligung (99129011017000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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