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Ablehnungsbescheid Benutzung Gewässer Bewilligung

D16000466 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung durch die zuständige Behörde. Eine Bewilligung gewährt das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018), §§ 8, 11, 12, 13 und 14 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) (zuletzt geändert: 04.01.2023), §§ 15 und 61 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) (zuletzt geändert: 11.06.2020), § 1 Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (ThürVwKostOMUEN) (zuletzt geändert: 05.05.2020)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Benutzung eines Gewässers Bewilligung (99129011017000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden