Ablehnungsbescheid Bestattung Durchführung
D16000473• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Grundsätzlich besteht Friedhofszwang bei Verstorbene. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich. Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.
Handlungsgrundlage
- §§ 17, 19, 20, 23 und 33 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) (zuletzt geändet: 06.06.2018), §§ 12, 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 10.05.2018)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Bestattung Durchführung (99101002058000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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