Bestellung verantwortliche Person nach Sprengstoffgesetz Anzeige
D16000481• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Als Inhabende eines Betriebes, welcher den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, muss man eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert.
Handlungsgrundlage
- §§ 8 und 19 bis 21 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Zuletzt geändert am: 02.03.2023); §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz Anzeige (99089068169000).
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