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Antrag Entgegennahme Anzeige Tierschutzbeauftragten Bestellung

D16000484 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Einrichtungen und Betriebe, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer gehalten oder verwendet werden, müssen über Tierschutzbeauftragte verfügen. Der Träger der Einrichtung oder die für den Betrieb verantwortliche Person hat vor Aufnahme der Tätigkeit einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige sind auch die Stellung und die Befugnisse des oder der Tierschutzbeauftragten anzugeben.

Handlungsgrundlage


  • §§ 5 und 11 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) (zuletzt geändert: 31.08.2015), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Entgegennahme einer Anzeige über die Bestellung von Tierschutzbeauftragten inkl. Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tierschutzbeauftragte Bestellung (99110013061000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden