Antrag Entgegennahme Anzeige Tierschutzbeauftragten Bestellung
D16000484• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Einrichtungen und Betriebe, in denen Wirbeltiere oder Kopffüßer gehalten oder verwendet werden, müssen über Tierschutzbeauftragte verfügen. Der Träger der Einrichtung oder die für den Betrieb verantwortliche Person hat vor Aufnahme der Tätigkeit einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte zu bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige sind auch die Stellung und die Befugnisse des oder der Tierschutzbeauftragten anzugeben.
Handlungsgrundlage
- §§ 5 und 11 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) (zuletzt geändert: 31.08.2015), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)
Formularangaben
Antrag auf Entgegennahme einer Anzeige über die Bestellung von Tierschutzbeauftragten inkl. Nachweise
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tierschutzbeauftragte Bestellung (99110013061000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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