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Anzeige Änderung Tiergeheges Entgegennahme

D16000489 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung vorher angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 42 Abs. 3 Nr. 1-4, 43 und 46 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (zuletzt geändert: 08.12.2022), §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (zuletzt geändert: 21.01.2013), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Änderung eines Tiergeheges

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme (99110057261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden