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Ablehnungsbescheid Förderabgabe Bergbautätigkeiten Änderung

D16000495 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Inhaber einer Bewilligung oder eines Bergwerkeigentums hat eine bergrechtliche Förderabgabe auf die gewonnenen oder mitgewonnenen bergfreien Bodenschätze zu entrichten.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021), §§ 6, 30, 31 und 32 Bundesberggesetz (BBergG) (zuletzt geändert: 22.03.2023)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Förderabgabe für Bergbautätigkeiten Änderung (99020049011000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden