Ablehnungsbescheid Errichtung Tiergeheges Entgegennahme
D16000507• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bevor mit der Errichtung eines Tiergeheges begonnen wird, muss das Vorhaben vorher angezeigt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 42 Abs. 3 Nr. 1-4, 43 und 46 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (zuletzt geändert: 08.12.2022), §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (zuletzt geändert: 21.01.2013), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tiergehege Errichtung Anzeige Entgegennahme (99110056261000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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