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Ablehnungsbescheid Betriebs Tiergeheges Entgegennahme

D16000511 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Tiere wildlebender Arten gehalten werden. Bei einer Änderung im Zusammenhang mit einem Tiergehege, muss die Änderung vorher angezeigt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 42 Abs. 3 Nr. 1-4, 43 und 46 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) (zuletzt geändert: 08.12.2022), §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (zuletzt geändert: 21.01.2013), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (zuletzt geändert: 25.06.2021)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tiergehege Betrieb Anzeige Entgegennahme (99110058261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden