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Antrag Hinterbliebenenversorgung nach SGB XIV Gewährung

D16000513 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Hinterbliebenenversorgung gewährt monatliche Entschädigungszahlungen an Witwen, Witwer, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft und Waisen von schädigungsbedingt Verstorbenen. Witwen und Witwer sowie Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten 1.103 Euro monatlich, erhöht um 52 Euro für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind. Der Anspruch besteht für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, wenn sie auf Erwerbstätigkeit verzichten, um ein gemeinsames Kind zu betreuen, und gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Der Anspruch erlischt bei Wiederheirat. Waisen erhalten 408 Euro monatlich für einen verstorbenen Elternteil und 638 Euro für beide verstorbenen Elternteile, bis zum 18. Lebensjahr, verlängerbar bis zum 27. Lebensjahr während einer Ausbildung oder in bestimmten Fällen des Bundeskindergeldgesetzes.

Handlungsgrundlage


  • §§ 24, 85, 87 SGB XIV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - lfSG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Impfschaden Entschädigung (99003031135000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden