Antrag Hinterbliebenenversorgung nach SGB XIV Gewährung
D16000513• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Hinterbliebenenversorgung gewährt monatliche Entschädigungszahlungen an Witwen, Witwer, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft und Waisen von schädigungsbedingt Verstorbenen. Witwen und Witwer sowie Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten 1.103 Euro monatlich, erhöht um 52 Euro für jedes im Haushalt lebende minderjährige Kind. Der Anspruch besteht für Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, wenn sie auf Erwerbstätigkeit verzichten, um ein gemeinsames Kind zu betreuen, und gilt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Der Anspruch erlischt bei Wiederheirat. Waisen erhalten 408 Euro monatlich für einen verstorbenen Elternteil und 638 Euro für beide verstorbenen Elternteile, bis zum 18. Lebensjahr, verlängerbar bis zum 27. Lebensjahr während einer Ausbildung oder in bestimmten Fällen des Bundeskindergeldgesetzes.
Handlungsgrundlage
- §§ 24, 85, 87 SGB XIV
Formularangaben
Antrag auf Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - lfSG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Impfschaden Entschädigung (99003031135000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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