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Antrag Eingliederungshilfe Kinder Behinderung und Behinderung bedrohte Kinder Geburt Schuleintritt Bewilligung

D16000516 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf Antrag erbracht und frühestens ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Kein Antrag ist nötig, wenn der Bedarf im Verfahren nach Kapitel 7 ermittelt wurde. Örtliche Träger der Eingliederungshilfe sind Landkreise und kreisfreie Städte gemäß dem SGB IX, und sie sind für die Durchführung der Eingliederungshilfe in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, es sei denn, der überörtliche Träger ist zuständig.

Handlungsgrundlage


  • § 108 SGB IX; §§ 1, 3 ThürAGSGB IX; Landesrahmenvereinbarung gemäß § 46 Abs. 4 SGB IX für den Freistaat Thüringen

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Kinder bis zum Schuleintritt

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt Bewilligung (99015034017000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden