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Antrag Tierversuche Genehmigung

D16000523 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Durchführung von Tierversuchen, wird vor Beginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde benötigt. Tierversuche umfassen Eingriffe oder Behandlungen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Tieren verursachen können, Experimente am Erbgut, die solche Auswirkungen haben können, und Verfahren zur Herstellung, Gewinnung oder Vermehrung von Stoffen sowie zur Entnahme von Organen oder Geweben zu wissenschaftlichen oder Ausbildungszwecken.

Handlungsgrundlage


  • § 8 Abs. 1 TierSchG; § 31 TierSchVersV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchs

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Tierversuche Genehmigung (99110014006000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden