Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Anzeige
D16000524• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigen können, erfordern eine erneute Genehmigung. Dies gilt insbesondere, wenn der Zweck des Versuchs geändert wird, die Schmerzen oder Leiden der Tiere zunehmen oder die Anzahl der Tiere erheblich erhöht wird. Solche Änderungen können im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden.
Handlungsgrundlage
- § 8 TierSchG; § 34 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 TierSchVersV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Anzeige (99110090169000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden