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Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Anzeige

D16000524 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigen können, erfordern eine erneute Genehmigung. Dies gilt insbesondere, wenn der Zweck des Versuchs geändert wird, die Schmerzen oder Leiden der Tiere zunehmen oder die Anzahl der Tiere erheblich erhöht wird. Solche Änderungen können im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 8 TierSchG; § 34 Abs. 1 und § 37 Abs. 2 TierSchVersV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Änderungsanzeige/-antrag Tierversuche

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde unter anderem mit dem Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Anzeige (99110090169000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden