Antrag Besondere Zuwendung Haftopfer nach StrRehaG Gewährung
D16000527• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Personen, die mindestens 90 Tage ungerechtfertigt inhaftiert waren und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind, können eine monatliche Zuwendung von 330 Euro erhalten. Diese Zuwendung wird gewährt, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Änderungen des Einkommens müssen unverzüglich gemeldet werden. Personen, die wegen vorsätzlicher Straftaten zu mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sind von der Zuwendung ausgeschlossen. Der Anspruch ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.
Handlungsgrundlage
- § 17a StrRehaG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung (99104002080000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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