Antrag Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme
D16000529• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Anforderungen für die Abgabe bestimmter Stoffe und Gemische richten sich nach den in einer Anlage festgelegten Vorschriften, wobei für Wiederverkäufer und bestimmte Institutionen erleichterte Anforderungen gelten. Diese Anforderungen gelten hauptsächlich für die gewerbsmäßige Abgabe und nicht für bestimmte Kraftstoffe, Heizöl, Methanol für Brennstoffzellen, und andere spezifizierte Stoffe. Ausnahmen umfassen auch pyrotechnische Gegenstände und Sonderkraftstoffe, die für bestimmte Verbrennungsmotoren bestimmt sind. Die Abgabe von experimentellen Kästen und Mineralien für Sammlerzwecke an Personen über 18 Jahren ist ebenfalls ausgenommen.
Handlungsgrundlage
- § 5 ChemVerbotsV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV Abnahme (99031005031000)
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