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Antrag Hortbesuch eines oder mehrerer Kinder Abmeldung

D16000531 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sofern die Betreuung eines Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollte das Kind abgemeldet werden. Die Beendigung der Betreuung in einem Schulhort ist jeweils zum Ende eines Kalendermonats durch Abmeldung möglich und hat schriftlich gegenüber der Grund- oder Gemeinschaftsschule zum 15. des Vormonats zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 3 und 4 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkbVO) (zuletzt geändert: 12.03.2013), § 2 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (THürSchFG) (zuletzt geändert: 01.08.2020), § 49 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 01.08.2020), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.07.2014)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Abmeldung des Hortbesuchs von einem / mehreren Kindern inkl. Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung (99088064070000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden