Antrag Hortbesuch eines oder mehrerer Kinder Abmeldung
D16000531• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Sofern die Betreuung eines Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollte das Kind abgemeldet werden. Die Beendigung der Betreuung in einem Schulhort ist jeweils zum Ende eines Kalendermonats durch Abmeldung möglich und hat schriftlich gegenüber der Grund- oder Gemeinschaftsschule zum 15. des Vormonats zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 3 und 4 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkbVO) (zuletzt geändert: 12.03.2013), § 2 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (THürSchFG) (zuletzt geändert: 01.08.2020), § 49 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 01.08.2020), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.07.2014)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung (99088064070000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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