Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag Hortbesuch eines oder mehrerer Kinder Bewilligung

D16000532 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig.

Handlungsgrundlage


  • §§ 1, 3 und 4 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkbVO) (zuletzt geändert: 12.03.2013), § 2 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (THürSchFG) (zuletzt geändert: 01.08.2020), § 49 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 01.08.2020), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.07.2014)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Bewilligung des Hortbesuchs von einem / mehreren Kindern inkl. Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Bewilligung (99088064017000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden