Antrag Hortbesuch eines oder mehrerer Kinder Bewilligung
D16000532• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Dabei kann die Betreuung in Horten an Grundschulen und in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig.
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 3 und 4 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkbVO) (zuletzt geändert: 12.03.2013), § 2 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (THürSchFG) (zuletzt geändert: 01.08.2020), § 49 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 01.08.2020), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.07.2014)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Bewilligung (99088064017000)
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