Antrag Hortbesuch eines oder mehrerer Kinder Änderung
D16000533• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Änderungen in Bezug auf das Einkommen oder der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie sind dem zuständigen Schulträger unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Handlungsgrundlage
- §§ 1, 3 und 4 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkbVO) (zuletzt geändert: 12.03.2013), § 2 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (THürSchFG) (zuletzt geändert: 01.08.2020), § 49 Thüringer Schulordnung (ThürSchulO) (zuletzt geändert: 01.08.2020), §§ 1, 12 bis 14 und 16 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) (zuletzt geändert: 01.07.2014)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Änderung (99088064011000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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