Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige Betrieb nichtionisierende Strahlungsquellen kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatzzwecke Entgegennahme

D16000535 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Betreiber einer Anlage muss den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige muss den Namen oder die Firma des Betreibers, die Anschrift der Betriebsstätte und Angaben zur Identifikation der Anlage enthalten. Zudem ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Handlungsgrundlage


  • § 3 Abs. 3 NiSV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige des Betriebes nichtionisierender Strahlungsquellen für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Einsatzzwecke

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme (99003056261000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden