Antrag Verlegung oder Änderung Telekommunikationslinien Zustimmung
D16000536• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Verlegung von Telekommunikationslinien ist die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich. Diese gilt nach drei Monaten als erteilt, wenn der Antrag vollständig vorliegt. Kleinere bauliche Maßnahmen können ohne Antrag durchgeführt werden, wenn keine Aufforderung zur Antragstellung innerhalb eines Monats erfolgt. Entscheidungen zu Naturschutz, Denkmalschutz etc. müssen zeitgleich erteilt werden. Oberirdische Leitungen werden bevorzugt, um den Netzausbau zu beschleunigen oder Kosten zu senken. Die Zustimmung kann Nebenbestimmungen enthalten und von einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden.
Handlungsgrundlage
- §127 TKG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung (99012104134000)
Stichwörter
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Versionshinweis
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