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Antrag Verlegung oder Änderung Telekommunikationslinien Zustimmung

D16000536 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Verlegung von Telekommunikationslinien ist die Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich. Diese gilt nach drei Monaten als erteilt, wenn der Antrag vollständig vorliegt. Kleinere bauliche Maßnahmen können ohne Antrag durchgeführt werden, wenn keine Aufforderung zur Antragstellung innerhalb eines Monats erfolgt. Entscheidungen zu Naturschutz, Denkmalschutz etc. müssen zeitgleich erteilt werden. Oberirdische Leitungen werden bevorzugt, um den Netzausbau zu beschleunigen oder Kosten zu senken. Die Zustimmung kann Nebenbestimmungen enthalten und von einer angemessenen Sicherheit abhängig gemacht werden.

Handlungsgrundlage


  • §127 TKG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien Zustimmung (99012104134000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden