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Antrag Fischerprüfung Zulassung

D16000539 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Um einen Fischereischein zu erhalten, muss man eine Fischerprüfung bestehen, die Wissen über Fischarten, Fischbestände, Fanggeräte und relevante Vorschriften abdeckt. Ausnahmen gelten für beruflich ausgebildete Fischer, Kinder unter 14 Jahren und Personen mit einem Kurzzeit-Fischereischein. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland oder diplomatische Corpsmitglieder mit ausländischem Fischereischein können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Jahresfischereischein erhalten. Die Prüfungsordnung und Durchführung der Prüfungen werden von der obersten Fischereibehörde festgelegt, die auch Anglerverbänden die Durchführung der Prüfungen übertragen kann.

Handlungsgrundlage


  • § 29 ThürFischG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Fischerprüfung Zulassung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug zu folgender LeiKa erstellt: Fischerprüfung Zulassung (99009042261000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden