Antrag Fischerprüfung Zulassung
D16000539• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Um einen Fischereischein zu erhalten, muss man eine Fischerprüfung bestehen, die Wissen über Fischarten, Fischbestände, Fanggeräte und relevante Vorschriften abdeckt. Ausnahmen gelten für beruflich ausgebildete Fischer, Kinder unter 14 Jahren und Personen mit einem Kurzzeit-Fischereischein. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland oder diplomatische Corpsmitglieder mit ausländischem Fischereischein können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls einen Jahresfischereischein erhalten. Die Prüfungsordnung und Durchführung der Prüfungen werden von der obersten Fischereibehörde festgelegt, die auch Anglerverbänden die Durchführung der Prüfungen übertragen kann.
Handlungsgrundlage
- § 29 ThürFischG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug zu folgender LeiKa erstellt: Fischerprüfung Zulassung (99009042261000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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