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Antrag Erprobung und Vorführung pyrotechnische Gegenstände Anwesenheit Mitwirkende und Besuchende Theater, Film, Tourneen und Musicals Erteilung

D16000546 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und explosionsgefährlichen Stoffen in Theatern und Film- und Fernsehproduktionen dürfen nur nach vorheriger Erprobung gemäß der beabsichtigten Verwendung vorgeführt werden. Für die Erprobung und Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern ist eine Genehmigung der zuständigen Brandschutz- und Sicherheitsbehörden erforderlich. Diese Genehmigungen können zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern versagt oder mit Auflagen verbunden werden.

Handlungsgrundlage


  • § 23 (6) 1.SprengV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung (99089158001000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden