Antrag Erprobung und Vorführung pyrotechnische Gegenstände Anwesenheit Mitwirkende und Besuchende Theater, Film, Tourneen und Musicals Erteilung
D16000546• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und explosionsgefährlichen Stoffen in Theatern und Film- und Fernsehproduktionen dürfen nur nach vorheriger Erprobung gemäß der beabsichtigten Verwendung vorgeführt werden. Für die Erprobung und Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern ist eine Genehmigung der zuständigen Brandschutz- und Sicherheitsbehörden erforderlich. Diese Genehmigungen können zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern versagt oder mit Auflagen verbunden werden.
Handlungsgrundlage
- § 23 (6) 1.SprengV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung (99089158001000)
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