Antrag Ausstellung Bescheinigung nach ThürDSchG i.V.m. EStG
D16000562• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bescheinigungen für Steuervergünstigungen sind offizielle Dokumente, die steuerliche Vorteile ermöglichen und nach Absprache von der zuständigen Denkmalbehörde ausgestellt werden. Aufgrund der erhöhten Absetzungen können Steuerpflichtige höhere Beträge für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden steuerlich absetzen. Ein Baudenkmal ist ein historisches Gebäude, das als schützenswert anerkannt ist und dessen sinnvolle Nutzung die Erhaltung sicherstellt.
Handlungsgrundlage
- § 31 ThürDSchG; §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG
Formularangaben
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) in Verbindung mit den §§ 7 i, 10 f, 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden