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Antrag Ausstellung Bescheinigung nach ThürDSchG i.V.m. EStG

D16000562 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bescheinigungen für Steuervergünstigungen sind offizielle Dokumente, die steuerliche Vorteile ermöglichen und nach Absprache von der zuständigen Denkmalbehörde ausgestellt werden. Aufgrund der erhöhten Absetzungen können Steuerpflichtige höhere Beträge für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden steuerlich absetzen. Ein Baudenkmal ist ein historisches Gebäude, das als schützenswert anerkannt ist und dessen sinnvolle Nutzung die Erhaltung sicherstellt.

Handlungsgrundlage


  • § 31 ThürDSchG; §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) in Verbindung mit den §§ 7 i, 10 f, 11 b des Einkommensteuergesetzes (EStG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden