Anzeige der Veräußerung eines Denkmals
D17000027• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wird ein Denkmal veräußert, so haben der frühere und der neue Eigentümer den Eigentümerwechsel unverzüglich bei der unteren Denkmalschutzbehörde anzuzeigen.
Handlungsgrundlage
- Denkmalschutzgesetz
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden