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Denkmalpflegerische Zielstellung

D17000031 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Denkmalpflegerische Zielstellung umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung. Der Eigentümer oder Auftraggeber kann sich die Denkmalpflegerische Zielstellung von der Denkmalfachbehörde bestätigen lassen.

Handlungsgrundlage


  • Denkmalschutzgesetz der Länder

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Denkmalpflegerische Zielstellung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


In der Regel sollte die Denkmalpflegerische Zielstellung auf Voruntersuchungen für eine Sanierung, welche statische Gutachten, Holzschutzgutachten sowie Bauaufmaße und ggf. restauratorische Voruntersuchungen berücksichtigen, basieren. Es wird empfohlen, diese Unterlagen, falls vorhanden, der Denkmalpflegerischen Zielstellung beizulegen. Zu Einzelfragen der Gliederung sollte die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde einbezogen werden. Im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Denkmalpflegerische Zielstellung von der Denkmalfachbehörde bestätigt, mit Auflagen versehen oder nicht bestätigt, was zu einer Änderung der geplanten Maßnahme führen kann (Stellungnahme zur Denkmalpflegerischen Zielstellung).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden