Denkmalpflegerische Zielstellung
D17000031• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Denkmalpflegerische Zielstellung umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung. Der Eigentümer oder Auftraggeber kann sich die Denkmalpflegerische Zielstellung von der Denkmalfachbehörde bestätigen lassen.
Handlungsgrundlage
- Denkmalschutzgesetz der Länder
Formularangaben
Technische Beschreibung
In der Regel sollte die Denkmalpflegerische Zielstellung auf Voruntersuchungen für eine Sanierung, welche statische Gutachten, Holzschutzgutachten sowie Bauaufmaße und ggf. restauratorische Voruntersuchungen berücksichtigen, basieren. Es wird empfohlen, diese Unterlagen, falls vorhanden, der Denkmalpflegerischen Zielstellung beizulegen. Zu Einzelfragen der Gliederung sollte die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde einbezogen werden. Im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren wird die Denkmalpflegerische Zielstellung von der Denkmalfachbehörde bestätigt, mit Auflagen versehen oder nicht bestätigt, was zu einer Änderung der geplanten Maßnahme führen kann (Stellungnahme zur Denkmalpflegerischen Zielstellung).
Stichwörter
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Versionshinweis
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