Stellungnahme zur Denkmalpflegerischen Zielstellung
D17000032• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren prüft die Denkmalfachbehörde die Denkmalpflegerische Zielstellung. Per Stellungnahme kann die Denkmalpflegerische Zielstellung bestätigt, mit Auflagen versehen oder nicht bestätigt werden, was zu einer Änderung der geplanten Maßnahme führen kann,
Handlungsgrundlage
- Denkmalschutzgesetz der Länder
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden