Denkmalrechtliche Genehmigung
D17000033• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Denkmalschutzbehörde erteilt eine denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung von genehmigungspflichtigen Maßnahmen am Denkmal.
Handlungsgrundlage
- Denkmalschutzgesetz der Länder
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden