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Benachrichtigung über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste

D17000044 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die zuständige Denkmalschutzbehörde unterrichtet den Eigentümer und ggf. die Gemeinde über die Eintragung als Denkmal.

Handlungsgrundlage


  • Denkmalschutzgesetz der Länder

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Benachrichtigung über die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden