Erklärung über die Erstellung der bautechnischen Nachweise (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
D17000051• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 14 (1) Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO M-V) Vom 10. Juli 2006
Formularangaben
Erklärung des Nachweiserstellers über die Erstellung der bautechnischen Nachweise (§ 14 Abs. 1 BauVorlVO M-V)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden