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Ablehnungsbescheid (Straße)

D17000109 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Anträge auf Widmung oder Einziehung können bei berechtigten Einwendungen, z.B. der zuständigen Naturschutzbehörde, abgelehnt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2, 17 Fernstraßengesetz (FStrG), Art. 90 Grundgesetz (GG), §§ 7 bis 9, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Straße)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden