Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Ankündigung der Umstufung einer Straße

D17000110 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßengruppe umzustufen (Aufstufung, Abstufung). Die Umstufung ist öffentlich bekannt zu machen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2, 17 Fernstraßengesetz (FStrG), Art. 90 Grundgesetz (GG), §§ 8, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ankündigung der Umstufung einer Straße

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Wird eine Straße mehr oder weniger befahren als zu Beginn ihrer Nutzung, so hat sich ihre Bedeutung für den Straßenverkehr geändert. Diese Straße muss neu bewertet werden. Das nennt man Umstufung. Bei einer Aufstufung kann zum Beispiel aus einer Kreisstraße eine Landstraße werden. Ein Beispiel für eine Abstufung ist die Umwandlung einer Autobahn in eine Bundesstraße. Diese Änderung der Einstufung der Straße muss der Träger der Straßenbaulast angekündigt werden.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden