Ankündigung der Umstufung einer Straße
D17000110• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Hat sich die Verkehrsbedeutung einer Straße geändert, so ist sie in die entsprechende Straßengruppe umzustufen (Aufstufung, Abstufung). Die Umstufung ist öffentlich bekannt zu machen.
Handlungsgrundlage
- §§ 2, 17 Fernstraßengesetz (FStrG), Art. 90 Grundgesetz (GG), §§ 8, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wird eine Straße mehr oder weniger befahren als zu Beginn ihrer Nutzung, so hat sich ihre Bedeutung für den Straßenverkehr geändert. Diese Straße muss neu bewertet werden. Das nennt man Umstufung. Bei einer Aufstufung kann zum Beispiel aus einer Kreisstraße eine Landstraße werden. Ein Beispiel für eine Abstufung ist die Umwandlung einer Autobahn in eine Bundesstraße. Diese Änderung der Einstufung der Straße muss der Träger der Straßenbaulast angekündigt werden.
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