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Riss für Bergbauberechtigungen

D17000262 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 methodisch freigegeben

Inhalt

Definition


Den Rissen für den Antrag auf - Erteilung einer Bewilligung nach § 8 des Bundesberggesetzes, - Verleihung von Bergwerkseigentum nach § 9 des Bundesberggesetzes, - Vereinigung und Teilung von Bergwerksfeldern sowie Austausch von Teilen von Bergwerksfeldern nach den §§ 24, 28 und 29 des Bundesberggesetzes, oder - Zulegung von Gewinnungsberechtigungen nach § 35 des Bundesberggesetzes sind die amtlichen Karten der Landesvermessung oder des Liegenschaftskatasters in der neuesten Ausgabe zugrunde zu legen. Unveröffentlichte Vermessungsunterlagen oder Darstellungen einer Behörde müssen von dieser beglaubigt sein. Die Karte soll im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000 angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung. Der Titel der Karte muss enthalten: - die Art und den Namen der Berechtigung, - die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht, - die Angabe des Flächeninhalts des Feldes, - den Maßstab und - den Anfertigungsvermerk.

Handlungsgrundlage


  • §§ 2-7 UnterlagenBergV (Unterlagen-Bergverordnung); §§ 8-9 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Riss für Bergbauberechtigungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden