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RDS Antrag Genehmigung zur Erprobung pyrotechnischer Gegenstände Theaterfeuerwerke

D17000300 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


77000000007726 Genehmigung zur Erprobung pyrotechnischer Gegenstände Theaterfeuerwerke Erteilung: Wenn Sie einen Bühnenauftritt mit explosionsgefährlichen Effekten haben, dann wird eine Genehmigung für die Erprobung und Vorführung vor Besuchenden und Mitwirkenden benötigt. Nach Antragstellung bei der zuständigen Behörde werden die Antragsunterlagen geprüft. Wenn der Antrag genehmigungsfähig ist und keine Bedenken gegen die Verwendung der Effekte vorliegen wird ein Genehmigungsbescheid für die Erprobung und Vorführung der Effekte ausgestellt. Der Genehmigungsbescheid kann vorbehaltlich einer Abnahme vor Ort erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • §23 VO (SprengV) Nr. 1/1991

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung zur Genehmigung zur Erprobung pyrotechnsicher Gegenstände Theaterfeuerwerke. Wenn Sie einen Bühnenauftritt mit explosionsgefährlichen Effekten haben, dann wird eine Genehmigung für die Erprobung und Vorführung vor Besuchenden und Mitwirkenden benötigt. Nach Antragsstellung bei der zuständigen Behörde muss diese die Vorführung in Anwesenheit eines Pyrotechnikers begutachten. Anschließend wird der Genehmigungsbescheid erstellt.

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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