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Antrag Gehwegüberfahrten Zustimmung

D17000306 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Eine Gehwegüberfahrt bzw. eine Zufahrt ist die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte oder geeignete Verbindung von anliegenden Grundstücken oder von nicht-öffentlichen Wegen mit einer Straße. Innerorts benötigen Sie für die Anlage einer neuen oder Änderung einer bestehenden Zufahrt keine Sondernutzungserlaubnis. Hier ist darauf hinzuwirken, dass die Zufahrt verkehrssicher ausgestaltet wird, sodass eine vorherige Rücksprache mit der zuständigen Straßenbauverwaltung sinnvoll ist. Außerhalb der Ortsdurchfahrt stellen Zufahrten eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Wenn Sie eine baugenehmigungspflichtige bauliche Anlage neu errichten oder erheblich ändern und in diesem Zuge eine Zufahrt bauen oder ändern, dann wird über die Zufahrt im Zuge des Baugenehmigungsverfahren entschieden. Zuständig hierfür ist die jeweilige Baugenehmigungsbehörde. Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie bauliche Anlage neu errichten oder erheblich ändern und in diesem Zuge eine Zufahrt bauen oder ändern, dann entscheidet bei Zufahrten außerorts an Landes und Kreisstraßen die jeweilige Straßenbaubehörde über die Anlage der Zufahrt.

Handlungsgrundlage


  • § 14a StrWG NW;§ 18 StrWG NW;§ 20 StrWG NW;§ 9 BerlStrG und weitere Straßen- und Wegegesetze der Länder

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zustimmung Gehwegüberfahrten beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


2024-05-03