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Antrag Gehwegüberfahrten Instandhaltung

D17000308 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Reine Instandhaltungsarbeiten an Zufahrten außerorts und innerorts sind der zuständigen Behörde im Vorfeld anzuzeigen und ihr Einverständnis ist einzuholen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie frühzeitig die Behörde über Instandhaltungsmaßnahmen informieren. Bei umfangreichen Maßnahmen kann es angezeigt sein, im Vorfeld mit der zuständigen Straßenbaubehörde und der jeweiligen Straßenmeisterei eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die geplanten Instandhaltungsarbeiten mit straßenbaulichen Belangen vereinbar sind. Ggf. ist auch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu beteiligen

Handlungsgrundlage


  • § 14a StrWG NW;§ 18 StrWG NW;§ 20 StrWG NW;§ 9 BerlStrG und weitere Straßen- und Wegegesetze der Länder

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gehwegüberfahrten Instandhaltung beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


2024-05-03