Antrag Gehwegüberfahrten Instandhaltung
D17000308• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Reine Instandhaltungsarbeiten an Zufahrten außerorts und innerorts sind der zuständigen Behörde im Vorfeld anzuzeigen und ihr Einverständnis ist einzuholen. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie frühzeitig die Behörde über Instandhaltungsmaßnahmen informieren. Bei umfangreichen Maßnahmen kann es angezeigt sein, im Vorfeld mit der zuständigen Straßenbaubehörde und der jeweiligen Straßenmeisterei eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob die geplanten Instandhaltungsarbeiten mit straßenbaulichen Belangen vereinbar sind. Ggf. ist auch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu beteiligen
Handlungsgrundlage
- § 14a StrWG NW;§ 18 StrWG NW;§ 20 StrWG NW;§ 9 BerlStrG und weitere Straßen- und Wegegesetze der Länder
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
2024-05-03