Verkehrsraumeinschränkung Informationserteilung
D17000314• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Sie möchten sich über aktuelle oder zukünftige Baustellen informieren? Die zuständige kommunale Behörde kann ihnen dazu eine Auskunft geben.
Handlungsgrundlage
- § 8 FstrG;§ 45 (6) StVO;§ 46 (1) Nr. 8 StVO
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden