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SDS_Antrag zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen

D17000328 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99089158001000 Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung: Wer einen Bühnenauftritt mit explosionsgefährlichen Effekten plant, benötigt eine Genehmigung für die Erprobung und Vorführung vor Besuchenden und Mitwirkenden. Die zuständige Behörde muss nach Antragsstellung die Vorführung in Anwesenheit eines Pyrotechnikers begutachten. Anschließend wird über die Genehmigung entschieden.

Handlungsgrundlage


  • § 23 (6) VO (SprengV) Nr. 1/1991

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag zur Durchführung von pyrotechnischen Gegenständen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

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